Liebe Mitglieder und Gäste,
seit heute, dem 24.11.2021 gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.
Für Sportstätten gilt somit auch das 2G-Modell.
Wir bitten Sie den entsprechenden Nachweis unaufgefordert vor dem Betreten der
Drivingrange oder dem Golfplatz im Sekretariat vorzuzeigen.
Vielen Dank!
Ihr LGC Team